Rücktritt vom Vertrag

Die Volkshochschule kann von einem Vertrag zurücktreten, wenn

-    die erforderliche Mindestzahl nicht erreicht ist

-    die von der vhs verpflichtete Kursleitung aus Gründen, die die vhs nicht zu vertreten hat (z. B. Krankheit), ausfällt

-    unvorhersehbare Änderungen zwischen Programmveröffentlichung und Kursbeginn eintreten

Bereits geleistete Zahlungen werden unter Anrechnung der bis dahin erteilten Unterrichtsstunden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die vhs sind ausgeschlossen.
 

Der Teilnehmer kann vom Vertrag bis 1 Woche vor Kursbeginn kostenfrei zurücktreten, sofern in der Kursbeschreibung keine andere Rücktrittsfrist genannt ist. Spätere Abmeldungen können nicht angenommen werden.
Ausnahmen:

-    Erkrankung, die eine Kursteilnahme verhindert

     (Ärztliches Attest erforderlich, das spätestens 3 Tage nach Eintritt der Erkrankung ausgestellt sein soll)

-    Berufliche Gründe (Bescheinigung des Arbeitgebers erforderlich)

Die Abmeldung muss spätestens 3 Tage nach Eintritt der Ursache für den Rücktritt bei der Volkshochschule eingereicht werden. In diesen Fällen werden bezahlte Kursgebühren anteilig erstattet abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 5,00 €. Es ist möglich den Kursplatz an einen Ersatzteilnehmer abzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich oder durch persönliche Vorsprache in der Geschäftsstelle erklärt werden.
Abmeldungen bei Kursleitern sind ungültig. Eine Stornierung der Kurse über das Internet ist nicht möglich.
Für Exkursionen und Studienreisen gelten gesonderte Stornobedingungen.